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   VGH Bayern, 25.04.2016 - 10 BV 16.799   

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https://dejure.org/2016,10778
VGH Bayern, 25.04.2016 - 10 BV 16.799 (https://dejure.org/2016,10778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.04.2016 - 10 BV 16.799 (https://dejure.org/2016,10778)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. April 2016 - 10 BV 16.799 (https://dejure.org/2016,10778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kostenverteilung bei Erledigung einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2271

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2016 - 10 BV 16.799
    Nach der Rechtsprechung des Senats beträgt der Streitwert für eine glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung für eine Betriebsstätte 20.000 Euro und für jede weitere Betriebsstätte 10.000 Euro (vgl. BayVGH, B. v. 12.1.2012 - 10 BV 10.2271 - juris).
  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2016 - 10 BV 16.799
    Der Streitwert für das Internetverbot beträgt 50.000 Euro (vgl. BVerwG, U. v. 9. Juli 2014 - 8 C 36.12 - juris).
  • BVerwG, 17.10.2012 - 8 B 63.12

    Voraussetzungen für die Untersagung der Vermittlung von privaten Sportwetten

    Auszug aus VGH Bayern, 25.04.2016 - 10 BV 16.799
    Denn als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung trifft die Untersagungsverfügung eine unbefristete Regelung, die selbst für den Fall einer Änderung der Sach- und Rechtslage Fortgeltung beansprucht und deren Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt beurteilt (st. Rspr.; vgl. z. B. BVerwG, B. v. 17.10.2012 - 8 B 63.12 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 10 BV 15.958

    Kostenentscheidung bei Erledigung glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung

    Mit Beschluss vom 21. April 2016 hat der Senat das Verfahren, soweit es von den Parteien übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, abgetrennt und unter dem Aktenzeichen 10 BV 16.799 fortgeführt.

    Mit Beschluss des Senats vom 22. April 2016 im Verfahren 10 BV 16.799 wurde die Kostenentscheidung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2009 für wirkungslos erklärt.

  • VGH Bayern, 02.12.2016 - 10 BV 16.962

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung: Erfolglose Anhörungsrüge gegen

    Ergänzend wird auf die Gerichtsakten, auch in den Verfahren 10 BV 16.799, 10 BV 15.958, 19 BV 12.1628 und 10 BV 09.1522 verwiesen.
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 BV 16.962

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

    Die Klägerin erhob am 12. Mai 2016 Anhörungsrüge gegen den von der Richterin am Verwaltungsgerichtshof Z. als Berichterstatterin erlassenen Beschluss vom 25. April 2016 (10 BV 16.799), mit dem das Berufungsverfahren nach Vorliegen übereinstimmender Erklärungen zur Erledigung der Hauptsache eingestellt, der Klägerin die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen auferlegt und der Streitwert in Abänderung des vom Verwaltungsgericht festgesetzten Streitwerts auf 82.200 Euro festgesetzt wurde.
  • OVG Hamburg, 25.04.2023 - 4 Bs 144/22

    Keine durchgreifenden Bedenken gegen die Vereinbarkeit einer landesgesetzlichen

    Als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung trifft die Untersagungsverfügung eine unbefristete Regelung, die selbst für den Fall einer Änderung der Sach- und Rechtslage Fortgeltung beansprucht und deren Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung beurteilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.2012, 8 B 63.12 , ZfWG 2013, 74, juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 25.4.2016, 10 BV 16.799, juris Rn. 17ff.).
  • VG Augsburg, 10.03.2020 - Au 8 K 18.794

    Untersagung der Vermittlung einzelner Sportwetten

    Ihre Rechtmäßigkeit bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Zeitpunkt innerhalb des Wirksamkeitszeitraums und kann daher zeitabschnittsbezogen geprüft und beurteilt werden (vgl. BVerwG, B.v. 17.10.2012 - 8 B 63/12 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 25.4.2016 - 10 BV 16.799 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 03.08.2017 - 10 C 17.988

    Bestimmung des Streitwerts in einem die Veranstaltung und Vermittlung von

    Dagegen geht der Senat mit Blick auf die gegenüber rein betriebsstättenbezogenen Untersagungsverfügungen grundsätzlich höheren Gewinnerwartungen bei der Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet nach gefestigter Spruchpraxis bei entsprechenden Streitverfahren von einem Hauptsachestreitwert von 50.000 Euro aus (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 29.1.2016 - 10 CE 15.764 - juris Rn. 12, B.v. 25.4.2016 - 10 BV 16.799 - juris Rn. 23, B.v. 2.12.2016 - 10 BV 16.962 - juris Rn. 38 jeweils m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2023 - 4 LA 49/20

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten Glücksspiels im

    Die Untersagungsverfügung trifft eine unbefristete Regelung, die selbst für den Fall einer Änderung der Sach- und Rechtslage Fortgeltung beansprucht und deren Rechtmäßigkeit sich nach der Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Entscheidungszeitpunkt beurteilt (BVerwG, Beschl. v. 17.10.2012 - 8 B 63.12 - juris Rn. 4; VGH München, Beschl. v. 25.04.2016 - 10 BV 16.799 -, juris Rn. 15).
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